Kinderbonus und Sonderzuschlag

Beginnend ab Juli 2022 werden die im Rahmen des Entlastungspaketes beschlossenen Leistungen ausgezahlt. Durch die Familienkassen werden sowohl der Einmalbonus (Kinderbonus 2022) als auch der den Kinderzuschlag erhöhende Sofortzuschlag gezahlt.

Der Einmalbonus beträgt 100 Euro je Kind und muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt, wie in den Jahren 2020 und 2021 automatisch.

Den monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Kinderzuschlag beziehen. Kinderzuschlagsbezieher erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages – der Kinderzuschlaghöchstbetrag steigt auf 229 Euro pro Kind und Monat. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 gezahlt.

Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst.

Ab sofort finden sich unter www.arbeitsagentur.de und unter www.arbeitsagentur.de/news/sofortzuschlag-kinderbonus-2022 weitere Informationen zu diesen Leistungen.

Bei Fragen zum Einmalbonus oder Sofortzuschlag oder auch bei anderen Anfragen wenden Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse: Familienkasse-Berlin-Brandenburg.Netzwerken@arbeitsagentur.de.

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