Temporäre Familienhilfe
Berlin bietet mit der Temporären Familienhilfe eine Unterstützungsleistung für Familien an, die ihr Kind zuhause betreuen mussten, weil die Schule oder Kita geschlossen wurde. Diese Unterstützungsangebot gab es bereits im Jahr 2021 und wird auch 2022 Familien zur Verfügung stehen.
Wenn Schulen und Kitas coronabedingt schließen müssen oder das Kind auf behördliche Anweisung zuhause bleiben muss, können berufstätige Eltern Kinderkrankengeld für die Betreuung des Kindes bei Verdienstausfall erhalten. Diese Unterstützungsleistung steht nach § 45 Sozialgesetzbuch V allen gesetzlich versicherten Beschäftigten zur Verfügung.
Mit der Temporären Familienhilfe erweitert Berlin die Unterstützung für die Betreuung eines Kindes auf Selbständige, geringfügig Beschäftigte und berufstätige Studierende. Damit können in Berlin auch privat-, freiwillig oder familienversicherte Eltern eine finanzielle Unterstützung erhalten, falls sie coronabedingt ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deswegen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können.
- Antragstellung: online bis 23.09.2022
- Leistungsbezug: rückwirkend 01.01.2022 bis zum 23.09.2022 möglich
- Leistungsdauer: genau wie beim Kinderkrankengeld der Krankenkassen: jedes Elternteil für die Betreuung je Kind für 30 Tage, insgesamt maximal jedoch für 65 Tage / Alleinerziehende können die Temporäre Familienhilfe je Kind für 60 Tage und maximal 130 erhalten
- Leistungsumfang: 92 Euro je Betreuungstag. Bei einer geringfügigen Beschäftigung können monatlich maximal 450 Euro gewährt werden (Maximalbetrag). Bei einer geringfügigen Beschäftigung im Sozialleistungsbezug, zum Beispiel Aufstocken, beträgt der monatliche Maximalbetrag 100 Euro.
Alle Informationen finden Sie und die Familien auf dem Familienportal einfach erklärt: Temporäre Familienhilfe
Auch auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stehen alle Informationen bereit: Info Senatsverwaltung
Die Anträge können hier online gestellt werden: Antrag Corona-Hilfe