Kindertagesbetreuung

Sie befinden sich hier:

Die Suche nach einem passenden Betreuungsplatz ist ein wichtiger Schritt für jede Familie. Wir unterstützen Sie gerne dabei, sich rund um das Thema Kindertagesbetreuung zu orientieren und die nächsten Schritte zu planen.

Einen Betreuungsplatz finden – Kita oder Kindertagespflege

Die Suche nach einem passenden Betreuungsplatz für Ihr Kind ist ein großer Schritt und oft auch mit vielen Fragen verbunden. Vielleicht fragen Sie sich, welche Betreuungsform am besten zu Ihrem Kind und Ihrem Alltag passt. Am besten beginnen Sie mit der Suche so früh wie möglich, idealerweise schon während der Schwangerschaft. So haben Sie genügend Zeit, sich alles in Ruhe anzuschauen und ein gutes Gefühl für Ihre Entscheidung zu entwickeln. Grundsätzlich können Sie in Deutschland zwischen zwei Betreuungsformen wählen: der Kita und der Kindertagespflege (Tagesmutter oder Tagesvater). Beide begleiten Ihr Kind in seiner Entwicklung, fördern es spielerisch und sorgen für eine verlässliche Betreuung. Auch die Kosten werden in beiden Fällen über den Kita-Gutschein geregelt.

Kita:

In Kitas werden Kinder meist in größeren Gruppen betreut. Der Alltag ist durch feste Abläufe strukturiert und wird von mehreren pädagogischen Fachkräften begleitet. Viele Eltern schätzen diese klare Struktur sowie die sozialen Kontakte, die ihr Kind dort knüpfen kann. In der Regel werden die Kinder hier vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut.

Kindertagespflege:

Hier findet die Betreuung in einer kleineren, familiären Umgebung statt. Ihr Kind hat eine feste Bezugsperson, die es besonders individuell begleitet. In der Regel werden bis zu fünf Kinder betreut, in größeren Zusammenschlüssen (wenn zwei Kindertagespflegepersonen zusammenarbeiten) bis zu zehn Kinder. Alle Kindertagespflegepersonen sind gut qualifiziert und werden vom Jugendamt überprüft. Je nach Konzept und Qualifikation können Kinder hier bis zum dritten Lebensjahr oder sogar bis zum Schuleintritt betreut werden.

Viele Kitas und Kindertagespflegepersonen bieten Tage der offenen Tür oder Informationsveranstaltungen an. Diese sind eine schöne Gelegenheit, die Einrichtung kennenzulernen und ein Gefühl dafür zu bekommen, wo sich Ihr Kind wohlfühlen könnte.

Es ist ganz normal, dass vielleicht nicht sofort ein freier Platz verfügbar ist. Lassen Sie Ihr Kind deshalb gern auf eine „Interessentenliste/ Warteliste“ setzen und bleiben Sie mit den Einrichtungen im Kontakt. Ein kurzer Anruf zwischendurch kann oft schon helfen und zeigt Ihr Interesse.

Wenn Sie sich für eine Betreuung entschieden haben, vereinbaren Sie den Betreuungsbeginn direkt mit der Kita oder der Kindertagespflegeperson. Für den Abschluss des Betreuungsvertrags benötigen Sie nun noch einen Kita-Gutschein, den Sie beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen können.

Hier finden Sie eine Übersicht

der Kitas und Kindertagespflegestellen (Tagesmütter- und Väter) im Bezirk Lichtenberg.
Diese kann Ihnen helfen, einen passenden Betreuungsplatz in Ihrer Nähe zu finden.

Der Kita-Gutschein

Wenn Ihr Kind in eine Kita oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Diesen können Sie ganz einfach beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen. Sobald Sie den Gutschein erhalten haben, können Sie ihn in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl einlösen, solange dort ein freier Platz verfügbar ist. Der Gutschein gibt außerdem an, wie viel Betreuungszeit für Ihr Kind vorgesehen ist.

Ab dem 1. Geburtstag Ihres Kindes besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Betreuung im Umfang von 5–7 Stunden täglich.
Soll Ihr Kind bereits vor dem ersten Geburtstag betreut werden oder benötigen Sie einen höheren Betreuungsumfang, muss ein zusätzlicher Bedarf nachgewiesen werden (z. B. durch Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienzeiten).

Wann und wie beantrage ich den Kita-Gutschein?

Den Antrag sollten Sie frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor der geplanten Eingewöhnung stellen.
Dies können Sie ganz einfach online oder in Papierform machen.

Online Antrag stellen

Den Antrag können Sie bequem über das Kita-Portal Berlin stellen. Dort füllen Sie das Formular aus und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.

Antrag in Papierform

Alternativ können Sie den Antrag auch in Papierform ausfüllen. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Post an das Jugendamt Lichtenberg oder geben ihn direkt bei uns im Familienbüro ab.

(Ggf. können zusätzlich Unterlagen wie z.B. ein Sorgerechtsnachweis oder eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich sein. Der Fachbereich Tagesbetreuung behält sich daher die Nachforderung von Unterlagen vor)

Erhalt des Gutscheins

Das Familienbüro unterstützt Sie gerne persönlich während der Öffnungszeiten. Sie können uns ebenso telefonisch kontaktieren oder uns eine E-Mail schreiben.
Gemeinsam klären wir Ihre Fragen und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung des Kitagutscheins.

Wir sind für Sie da

Das Familienbüro unterstützt Sie gerne persönlich während der Öffnungszeiten. Sie können uns ebenso telefonisch kontaktieren oder uns eine E-Mail schreiben. Gemeinsam klären wir Ihre Fragen und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung des Kitagutscheins.

Ergänzende Kindertagespflege

Unterstützung für Familien mit besonderen Arbeitszeiten

Manchmal passen Arbeitszeiten einfach nicht zu den üblichen Öffnungszeiten von Kita, Kindertagespflegestellen oder eFöB (Hort). Wenn Sie zum Beispiel im Schichtdienst arbeiten, am Wochenende im Einsatz sind oder sehr unregelmäßige Arbeitszeiten haben, kann die ergänzende Kindertagespflege eine Lösung für Sie sein.

Dieses Angebot richtet sich an Familien, die ihre Kinder zu bestimmten Zeiten nicht selbst betreuen können etwa, weil beide Eltern arbeiten oder sich in Ausbildung befinden und keine andere Betreuung möglich ist.

Typische Berufe, in denen das vorkommt, sind z. B. im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, bei Polizei oder Feuerwehr.

Wer kann die ergänzende Betreuung beantragen?

Sie können einen Antrag stellen, wenn:
  • Ihr Kind seinen Hauptwohnsitz in Berlin-Lichtenberg hat
  • Sie arbeiten oder sich in Ausbildung befinden
  • Ihre Arbeitszeiten außerhalb der normalen Betreuungszeiten von Kita, Kindertagespflege oder eFöB (Hort) liegen
  • Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit Ihr Anspruch geprüft werden kann, braucht das Jugendamt folgende Nachweise von den Sorgeberechtigten:
  • aktuelle Arbeits- oder Ausbildungsbescheinigung
  • Arbeitszeitnachweise der letzten 3 Monate (mit Stempel und Unterschrift)
  • Nachweis über die bestehende Betreuung Ihres Kindes (Kita, Kindertagespflege oder eFöB ) inkl. Öffnungszeiten
  • ggf. Unterlagen zum Sorgerecht oder Umgangsregelungen

Wie funktioniert die Betreuung?

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:
  • unterstützt Sie das Jugendamt bei der Suche nach einer passenden Betreuungsperson (je nach Verfügbarkeit)
  • die Betreuung wird vom Jugendamt finanziert
  • sie findet meist bei Ihnen zu Hause statt, damit Ihr Kind in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann

Beratung & Antrag

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, oder direkt einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich einfach an die Fachberatung für ergänzende Kindertagespflege in Ihrem zuständigen Jugendamt.
Dort erhalten Sie persönliche Unterstützung und Beratung.

Ansprechpartner*innen im Jugendamt Lichtenberg
Pädagogische Fachberatung für (ergänzende) Kindertagespflege
E-Mail: Verwaltungsdienste.Jug@lichtenberg.berlin.de
Tel.: 90296-5317