Dreh- und Auftrittsgenehmigung für Kinder – Lichtenberg
Vielleicht fragen Sie sich, was eine Dreh- oder Auftrittsgenehmigung eigentlich ist. Kurz gesagt: Wenn Kinder bei Fotos, Videos, Theaterstücken, Tanzaufführungen oder anderen öffentlichen Projekten mitmachen, muss schriftlich festgehalten werden, dass Sie als Eltern damit einverstanden sind. So wird sichergestellt, dass die Rechte Ihres Kindes geschützt sind und niemand die Bilder oder Aufnahmen einfach verwenden darf.
An so einem Projekt sind mehrere Stellen beteiligt: Sie als Eltern geben grundsätzlich die Zustimmung, der Kinderarzt schaut, ob Ihr Kind gesundheitlich fit für die Teilnahme ist, die Schule (wenn Ihr Kind schon zur Schule geht) prüft, ob die Teilnahme keine schulischen Pflichten stört, und das Jugendamt sorgt dafür, dass alles rechtlich korrekt abläuft und das Wohl Ihres Kindes gewahrt bleibt.
In Lichtenberg prüfen und stellen wir im Familienbüro diese Genehmigungen vertretend für das Jugendamt aus. Wir unterstützen Sie dauch bei der Beantragung, beantworten Ihre Fragen, prüfen die Unterlagen und stellen sicher, dass alles richtig geregelt ist – so kann Ihr Kind sicher und rechtlich abgesichert bei einem Projekt mitmachen.