Der Übergang von der Kita zur Schule ist ein spannender, aber auch herausfordernder Moment im Leben Ihres Kindes. Es gibt einige wichtige Schritte, die Sie als Eltern beachten sollten, um diesen Übergang bestmöglich zu gestalten. Ob es um die Schulanmeldung, die Einschulungsuntersuchung, oder den Hort (eFöB) geht, hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Schulstart Ihres Kindes.
Die Schulanmeldung
Wie läuft es ab?
Ein Bedarf für die Betreuung im Hort muss nicht extra nachgewiesen werden. Ab der 4. Klasse muss jedoch der Antrag erneut gestellt werden.
Alle Formulare für die Anmeldung an einer Grundschule, für die Betreuung an der Schule und ggf. für die Kostenbeteiligung finden Sie hier: Anträge Grundschulkinder
Ein Formular für den Nachweis vom Arbeitgeber finden Sie hier: Arbeitgeberbescheinigung notwendige Unterlagen Antrag Hort
Umkreissuche
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Ihre Personalpapiere (Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Impfpass (falls erforderlich)
- Ggf. Sorgerechtsnachweis
Zur Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen. Wir empfehlen zudem, Ihr Kind mitzubringen.
In vielen Schulen in Lichtenberg gibt es zudem Schnuppertage oder „Tag der offenen Tür“-Veranstaltungen, bei denen Ihr Kind die neue Schule, die Lehrer und Mitschüler kennenlernen kann. Das hilft, erste Ängste abzubauen und die neue Umgebung vertrauter zu machen.
Die Einschulungsfeier findet in der Regel an einem Samstag statt. Der erste reguläre Schultag beginnt am darauffolgenden Montag.
Falls Ihr Kind die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) nutzen soll, kann diese bereits ab dem 1. August, also vor Beginn des regulären Unterrichts, in Anspruch genommen werden.
Die Einschulungsuntersuchung
Was passiert dabei?
- eine allgemeine körperliche Untersuchung,
- Tests zur Sprach- und Motorikentwicklung,
- Seh- und Hörtests.
Rückstellung von der Einschulung
Ein Jahr länger in der Kita?
- Empfehlung der Kita: Wenn die Erzieherinnen und Erzieher feststellen, dass Ihr Kind noch mehr Zeit für seine Entwicklung braucht.
- Einschätzung der Eltern: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind noch nicht bereit ist für die Schule
- Einschulungsuntersuchung: Auch im Rahmen der Einschulungsuntersuchung kann festgestellt werden, dass eine Rückstellung notwendig ist, wenn Ihr Kind Entwicklungsverzögerungen aufweist.
Wie funktioniert die Rückstellung?
Hortbetreuung (eFöB) an Grundschulen
Was Eltern wissen sollten
Es gibt zwei Modelle der Betreuung:
Offene Ganztagsgrundschulen
Gebundene Ganztagsgrundschulen
Hortbetreuung (eFöB) an Grundschulen
Wir empfehlen
- dass das Kita-Jahr am 31.07. endet
- die Hortbetreuung somit am 01.08. beginnt.
Anträge: Alle nötigen Formulare erhalten Sie entweder direkt in der Schule, online oder bei uns im Familienbüro.
Wenn Sie Fragen haben rund um die Ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule oder Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen stehen wir Ihnen im Familienbüro gerne zur Verfügung.
Probleme in der Schule
An wenn kann ich mich wenden?
Wenn Sie Fragen haben rund um die Ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule oder Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen stehen wir Ihnen im Familienbüro gerne zur Verfügung.