Schule

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Der Übergang von der Kita zur Schule ist ein spannender, aber auch herausfordernder Moment im Leben Ihres Kindes. Es gibt einige wichtige Schritte, die Sie als Eltern beachten sollten, um diesen Übergang bestmöglich zu gestalten. Ob es um die Schulanmeldung, die Einschulungsuntersuchung, oder den Hort (eFöB) geht, hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Schulstart Ihres Kindes.

Die Schulanmeldung

Wie läuft es ab?

Die Anmeldung für die Grundschule Ihres Kindes in Berlin-Lichtenberg erfolgt im Oktober, wenn Ihr Kind bis zum 30. September im darauffolgendem Jahr das 6 Lebensjahr vollendet und somit schulpflichtig wird. In der Regel wird Ihr Kind an der öffentlichen Grundschule angemeldet, die sich in der Nähe Ihres Wohnorts befindet. Welche Schule für Ihr Kind zuständig ist, können Sie hier nachschlagen:
Ein Bedarf für die Betreuung im Hort muss nicht extra nachgewiesen werden. Ab der 4. Klasse muss jedoch der Antrag erneut gestellt werden.

Alle Formulare für die Anmeldung an einer Grundschule, für die Betreuung an der Schule und ggf. für die Kostenbeteiligung finden Sie hier: Anträge Grundschulkinder

Ein Formular für den Nachweis vom Arbeitgeber finden Sie hier: Arbeitgeberbescheinigung notwendige Unterlagen Antrag Hort

Umkreissuche

Sollten Sie jedoch eine andere Schule bevorzugen, können Sie dies im Anmeldeformular angeben. Die Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule ist jedoch nur möglich, wenn dort noch freie Plätze verfügbar sind.

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Ihre Personalpapiere (Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Impfpass (falls erforderlich)
  • Ggf. Sorgerechtsnachweis

Zur Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen. Wir empfehlen zudem, Ihr Kind mitzubringen.

In vielen Schulen in Lichtenberg gibt es zudem Schnuppertage oder „Tag der offenen Tür“-Veranstaltungen, bei denen Ihr Kind die neue Schule, die Lehrer und Mitschüler kennenlernen kann. Das hilft, erste Ängste abzubauen und die neue Umgebung vertrauter zu machen.

Die Einschulungsfeier findet in der Regel an einem Samstag statt. Der erste reguläre Schultag beginnt am darauffolgenden Montag.

Falls Ihr Kind die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) nutzen soll, kann diese bereits ab dem 1. August, also vor Beginn des regulären Unterrichts, in Anspruch genommen werden.

Die Einschulungsuntersuchung

Was passiert dabei?

Alle Kinder die zur Schule kommen müssen eine Einschulungsuntersuchung durchlaufen. Diese Untersuchung dient dazu, die Entwicklung Ihres Kindes zu überprüfen und sicherzustellen, dass es gut für den Schulstart vorbereitet ist. Die Untersuchung findet in dem Jahr statt, in dem Ihr Kind 6 Jahre alt wird und bereits an der zuständigen Schule angemeldet ist. Sie wird vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst durch eine Schulärztin oder einen Schularzt durchgeführt und umfasst:
  • eine allgemeine körperliche Untersuchung,
  • Tests zur Sprach- und Motorikentwicklung,
  • Seh- und Hörtests.
Falls es Auffälligkeiten gibt, werden diese mit Ihnen besprochen, und gegebenenfalls erhalten Sie Empfehlungen für Fördermaßnahmen, die Ihr Kind unterstützen können.

Rückstellung von der Einschulung

Ein Jahr länger in der Kita?

Manchmal ist es für ein Kind besser, ein Jahr länger in der Kita zu bleiben, bevor es eingeschult wird. Das nennt man Rückstellung. Diese Möglichkeit kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:
  • Empfehlung der Kita: Wenn die Erzieherinnen und Erzieher feststellen, dass Ihr Kind noch mehr Zeit für seine Entwicklung braucht.
  • Einschätzung der Eltern: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind noch nicht bereit ist für die Schule
  • Einschulungsuntersuchung: Auch im Rahmen der Einschulungsuntersuchung kann festgestellt werden, dass eine Rückstellung notwendig ist, wenn Ihr Kind Entwicklungsverzögerungen aufweist.

Wie funktioniert die Rückstellung?

In jedem Fall ist eine Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erforderlich, die beurteilt ob eine Rückstellung im besten Interesse Ihres Kindes liegt. Diese Untersuchung findet meist im Rahmen der Einschulungsuntersuchung statt. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig mit der Kita auszutauschen, wenn Sie über eine Rückstellung nachdenken.

Hortbetreuung (eFöB) an Grundschulen

Was Eltern wissen sollten

Alle Berliner Grundschulen bieten mittlerweile einen Ganztagsbetrieb an, auch an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Dabei werden Unterricht, Freizeit und soziales Lernen miteinander verbunden.
Es gibt zwei Modelle der Betreuung:

Offene Ganztagsgrundschulen

Betreuung von 07:00 bis 13:30 Uhr. Auf Wunsch können zusätzliche Betreuungszeiten von 06:00 bis 18:00 Uhr sowie Ferienbetreuung beantragt werden.

Gebundene Ganztagsgrundschulen

Unterricht und Freizeitaktivitäten wechseln sich hier von 08:00 bis 16:00 Uhr ab. Auch bei diesem Modell können Betreuungszeiten von 06:00 bis 18:00 Uhr sowie Ferienbetreuung beantragt werden.

Hortbetreuung (eFöB) an Grundschulen

Wir empfehlen

die ergänzende Betreuung bereits bei der Einschulung anzumelden, spätestens jedoch drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn Beachten Sie dabei:
  • dass das Kita-Jahr am 31.07. endet
  • die Hortbetreuung somit am 01.08. beginnt.
Die Anmeldung kann auch nach der Einschulung erfolgen. Für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 ist die Hortbetreuung kostenfrei. Erst ab Jahrgangsstufe 4 fallen Gebühren an. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Familieneinkommen und dem Betreuungsbedarf. Seit August 2019 ist das Mittagessen für alle Kinder der Klassen 1 bis 6 kostenlos, sofern ein Vertrag mit dem Caterer der Schule abgeschlossen wird. Fragen Sie bitte frühzeitig nach dem Anmeldeverfahren in der Schule.

Anträge: Alle nötigen Formulare erhalten Sie entweder direkt in der Schule, online oder bei uns im Familienbüro.

Wenn Sie Fragen haben rund um die Ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule oder Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen stehen wir Ihnen im Familienbüro gerne zur Verfügung.

Probleme in der Schule

An wenn kann ich mich wenden?

Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule hat oder Unterstützung benötigt, gibt es verschiedene Anlaufstellen

Wenn Sie Fragen haben rund um die Ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule oder Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen stehen wir Ihnen im Familienbüro gerne zur Verfügung.

SIBUZ – Schulpsychologischer Dienst

Das SIBUZ (Schulpsychologischer Dienst) bietet Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei emotionalen, sozialen oder schulischen Problemen. Wenn Ihr Kind beispielsweise Schwierigkeiten hat sich zu konzentrieren, mit Stress oder Ängsten zu kämpfen hat oder Konflikte in der Schule auftreten, können Sie sich an das SIBUZ wenden. Die Schulpsychologen helfen dabei, Lösungen zu finden und begleiten Ihr Kind auf dem Weg zu mehr Wohlbefinden und Erfolg in der Schule.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche bei persönlichen Problemen, Konflikten mit Mitschülern und/oder schulischen Herausforderungen. Die Schulsozialarbeitenden stehen sowohl den Schülern als auch den Eltern zur Seite, bieten Beratung an und helfen bei der Konfliktlösung. Wenn Ihr Kind Unterstützung braucht, sei es bei sozialen Schwierigkeiten oder in belastenden Situationen, ist die Schulsozialarbeit eine wichtige Anlaufstelle am Ort Schule. Zögern Sie nicht, die Ansprechpersonen an der Schule zu kontaktieren, um gemeinsam die beste Unterstützung für Ihr Kind zu erhalten.