Bildung und Teilhabe (BuT)

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Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit haben, an wichtigen Bildungs- und Freizeitangeboten teilzunehmen. Das Ziel ist es, Chancengleichheit zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden, die durch finanzielle Engpässe entstehen.

In vielen Familien lässt die finanzielle Situation nicht zu, dass Kinder beispielsweise einem Sportverein beitreten oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem BuT ändert sich das!

Anspruch auf die Leistungen des BuT haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Das BuT ermöglicht eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, darunter:

  • Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen
  • Teilnahme an Tagesausflügen und Klassenfahrten, die von Schulen oder Kitas organisiert werden
  • Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule (ab Sekundarstufe II)
  • Teilnahme an Sport, Spiel und Musik in Vereinen oder anderen geeigneten Organisationen
  • Lernförderung, wenn die Versetzung in der Schule gefährdet ist
  • Mittagessen in Schulen oder Kitas

Der Antrag auf das BuT kann direkt bei den Jobcentern, den Sozialämtern oder der Wohngeldstelle oder online gestellt werden.

Für Unterstützung bei der Antragstellung oder bei offenen Fragen können Sie sich jederzeit an die BuTBeratungsstelle wenden. Dort erhalten Sie Hilfe auf verschiedenen Sprachen, um den Antrag korrekt auszufüllen und alle Leistungen optimal zu nutzen.

Weitere Informationen dazu sowie Kontaktdaten finden Sie hier:

Sie können sich natürlich auch an unser Familienbüro wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter und bieten Ihnen auch Unterstützung bei der Antragstellung.