Beurkundungen

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nach der Geburt Ihres Kindes gibt es einige wichtige Beurkundungen, die für die weiteren Schritte im Leben Ihres Kindes notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel die Geburtsurkunde oder eine Vaterschaftsanerkennung. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Beurkundungen Sie benötigen und wie Sie diese einfach und schnell erledigen können.

Vaterschaftsanerkennung

Als unverheiratete Eltern können Sie die Vaterschaft Ihres Kindes anerkennen – dafür müssen Sie gemeinsam mit der Mutter eine Erklärung abgeben, die offiziell beurkundet wird. Erst dadurch wird der Vater rechtlich als solcher eingetragen und erhält alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Die Anerkennung können Sie beim Jugendamt Lichtenberg vornehmen lassen, alternativ auch (Kostenpflichtig) beim Standesamt oder bei einem Notar. Für die Beurkundung sollten Sie in der Regel folgende Unterlagen mitbringen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung von beiden Elternteilen, den Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung) oder die Geburtsurkunde des Kindes, falls es bereits geboren ist, sowie wenn vorhanden die Geburtsurkunde des Vaters.

Die Beurkundung ist kostenfrei, und es ist notwendig, vorher einen Termin beim Jugendamt Lichtenberg zu vereinbaren. Mit der Vaterschaftsanerkennung schaffen Sie klare rechtliche Verhältnisse und sorgen dafür, dass beide Elternteile von Anfang an in die Erziehung und Entscheidungen für Ihr Kind eingebunden sind.

Tipp für Eltern: Im Rahmen der Beurkundung kann gleichzeitig auch eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden, sodass Vaterschaft und gemeinsames Sorgerecht direkt geregelt werden.

Terminanfragen beim Jugendamt Lichtenberg bitte über:

beurkundungen@lichtenberg.berlin.de

Wenn Sie Fragen zur Vaterschaftsanerkennung oder zur Sorgerechtserklärung haben, beraten wir Sie im Familienbüro gerne persönlich. Wir erklären Ihnen die Schritte, helfen bei der Vorbereitung der Unterlagen und erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt. So sind Sie gut informiert und können die nächsten Schritte in Ruhe planen.

Erklärung zur gemeinsamen Sorge

Wenn Sie als unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind übernehmen möchten, können Sie beim Jugendamt Lichtenberg eine Sorgerechtserklärung abgeben. Das bedeutet, dass Sie beide von Anfang an rechtlich gemeinsam für Ihr Kind verantwortlich sind. Sie treffen wichtige Entscheidungen gemeinsam – zum Beispiel in Fragen von Gesundheit, Betreuung oder Schule – und gestalten den Alltag Ihres Kindes zusammen.

Für die Erklärung bringen Sie in der Regel Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Wenn die Erklärung vor der Geburt erfolgt, wird der Mutterpass benötigt. Die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist kostenfrei, und es ist notwendig, einen Termin beim Jugendamt Lichtenberg zu vereinbaren, damit alles in Ruhe besprochen werden kann.

Viele Eltern entscheiden sich, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung gemeinsam in einer Urkunde zu machen – das ist sowohl vor der Geburt als auch danach möglich. So können alle rechtlichen Fragen von Anfang an geklärt werden.

Wichtiger Hinweis: Mit der Sorgerechtserklärung übernehmen Sie gemeinsam die Verantwortung für Ihr Kind. Das bedeutet auch: Das gemeinsame Sorgerecht kann später nur über das Familiengericht wieder aufgehoben werden.

Terminanfragen beim Jugendamt Lichtenberg bitte über:

beurkundungen@lichtenberg.berlin.de

Wenn Sie Fragen zur Sorgerechtserklärung haben, beraten wir Sie im Familienbüro gerne persönlich. Wir erklären Ihnen die Schritte, helfen bei der Vorbereitung der Unterlagen und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt. So sind Sie gut informiert und können die nächsten Schritte in Ruhe planen.

Geburtsurkunde

Die Geburt Ihres Kindes ist ein ganz besonderer Moment – und danach gibt es einige Formalitäten. Eine davon ist die Geburtsurkunde.

Diese Urkunde ist das offizielle Dokument, das die Geburt Ihres Kindes bestätigt und seine Identität belegt. Sie brauchen sie für viele Dinge im Alltag, zum Beispiel zur Beantragung von Elterngeld, für die Krankenversicherung und später den Kinderausweis oder Reisepass.

In den meisten Krankenhäusern oder Geburtseinrichtungen kann die Geburtsurkunde direkt vor Ort beantragt werden, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen dabeihaben.

Dazu gehören in der Regel

  • Ihre gültigen Ausweise oder Reisepässe,
  • die Geburtsbescheinigung der Klinik oder Hebamme
  • je nachdem ob Sie verheiratet sind oder nicht – Ihre Heiratsurkunde,
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • und gegebenenfalls eine Vaterschaftsanerkennung oder gemeinsame Sorgeerklärung.

 

In manchen Fällen kann das Standesamt weitere Dokumente oder übersetzte Unterlagen verlangen, wenn Papiere aus dem Ausland vorliegen. 

Falls Sie die Unterlagen nicht gleich vollständig haben, können Sie die Geburtsurkunde auch später direkt beim zuständigen Standesamt beantragen. Das ist immer das Standesamt am Ort der Geburt Ihres Kindes.

Die Geburtsurkunde ist eines der ersten wichtigen Dokumente im Leben Ihres Kindes – beantragen Sie sie am besten möglichst zeitnah, damit alle weiteren Schritte danach leichter fallen.