Jedes Kind ist einzigartig – manche Kinder benötigen in Kita oder Schule zusätzliche Unterstützung, damit sie gut mitkommen und sich wohlfühlen. Unter „besondere Unterstützungen“ verstehen wir Maßnahmen, die Ihr Kind gezielt fördern und begleiten.
Integrationsstatus in der Kita
Was ist das?
Für Kinder, die besondere Unterstützung benötigen, gibt es in der Kita einen sogenannten Integrationsstatus (I-Status). Dieser ermöglicht es, dass Ihr Kind durch speziell geschulte Fachkräfte oder Integrationshelfer die notwendige Hilfe erhält, um gleichberechtigt am Kita-Alltag teilzunehmen. Insbesondere bei körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, wie z. B. motorischen Einschränkungen, Entwicklungsverzögerungen oder psychischen Belastungen.
1. Beratung und Vorbereitung:
Zunächst sollten Sie sich an die Kita Ihres Kindes oder das zuständige Jugendamt wenden. Diese können Sie über die genaue Vorgehensweise informieren und Ihnen helfen, den Antrag vorzubereiten.
2. Ärztliches Gutachten oder Diagnosen:
Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie ein ärztliches Gutachten oder eine Diagnose, die die Beeinträchtigungen Ihres Kindes bestätigt. Dies kann von einem Kinderarzt oder Facharzt erstellt werden.
3. Antrag beim Jugendamt:
Den Antrag auf Integrationshilfe stellen Sie beim Jugendamt. Im Antrag müssen Sie alle notwendigen Dokumente, wie das ärztliche Gutachten, die Geburtsurkunde und ggf. einen Nachweis über das Sorgerecht, einreichen.
4. Prüfung durch das Jugendamt:
Das Jugendamt prüft den Antrag und entscheidet, ob Ihr Kind Anspruch auf den I-Status hat. Dabei wird die Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie die notwendige Unterstützung berücksichtigt.
5. Entscheidung und Zuweisung:
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Entscheidung über den I-Status. Falls der Antrag genehmigt wird, wird eine Integrationshilfe organisiert. Diese Unterstützung kann durch geschultes Personal oder Integrationshelfer in der Kita erfolgen, um Ihr Kind individuell zu fördern und in den Kita-Alltag zu integrieren.
Wichtige Hinweise:
- Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
- Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
Integrationsstatus in der Schule
Was ist das?
Für Schüler, die besondere Unterstützung benötigen, gibt es in der Schule einen sogenannten Integrationsstatus (I-Status). Dieser hilft dabei, dass Ihr Kind die nötige Unterstützung bekommt, wenn es zum Beispiel Sprachbarrieren, Lernschwierigkeiten, motorische Einschränkungen, oder andere besondere Bedürfnisse hat. Der I-Status sorgt dafür, dass Ihr Kind individuell gefördert wird und im Schulalltag gut mitkommt.
Wann sollten Sie den Integrationsstatus beantragen?
Ein Integrationsstatus sollte beantragt werden, wenn Ihr Kind besondere Unterstützung benötigt. Das kann der Fall sein bei:
Der Integrationsstatus hilft dabei, gezielte Fördermaßnahmen zu erhalten, die Ihr Kind in seiner schulischen Entwicklung und Teilnahme am Unterricht unterstützen.
- Sprachlichen Förderbedürfnissen (z. B. bei Kindern mit Migrationshintergrund oder wenn Deutsch als Zweitsprache gesprochen wird)
- Lernschwierigkeiten oder Entwicklungsverzögerungen (z. B. bei Problemen in Mathematik, Lesen oder Schreiben)
- Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. körperliche oder geistige Beeinträchtigungen)
- Verhaltensauffälligkeiten oder besonderen Bedürfnissen im sozialen Umgang
- Emotionalen oder psychischen Belastungen (z. B. nach traumatischen Erlebnissen oder psychischen Belastungen)
Der Integrationsstatus hilft dabei, gezielte Fördermaßnahmen zu erhalten, die Ihr Kind in seiner schulischen Entwicklung und Teilnahme am Unterricht unterstützen.
Wer kann Ihnen helfen?
Bei Fragen rund um den Integrationsstatus wenden Sie sich bitte an Ihre Schule oder das SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum)
Unterstützung für Kinder mit Beeinträchtigungen
Das Angebot richtet sich an alle Familien mit Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben. Ganz gleich, welche Art von Einschränkung vorliegt, die Verfahrenslotsin steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Verfahrenslotse im Bezirk Lichtenberg
Was ist das?
Die Verfahrenslotsen im Bezirk Lichtenberg unterstützen Familien mit Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben. Unabhängig davon, welche Art von Einschränkung vorliegt, helfen die Verfahrenslotsen dabei, die richtigen Leistungen zu beantragen, die für Ihr Kind erforderlich sind.
Was macht eine Verfahrenslotsin?
Verfahrenslotsen beraten Sie und Ihre Familie zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 35a SGB VIII und der Eingliederungshilfe gemäß § 99 SGB IX. Diese Leistungen umfassen unter anderem Unterstützungsmaßnahmen, die Ihr Kind in seiner Entwicklung und Integration fördern.
Die Verfahrenslotsin hilft Ihnen dabei:
- Anträge auf Leistungen zu stellen, die für Ihr Kind notwendig sind, sei es in der Kinder- und Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe.
- Den gesamten Prozess zu begleiten, von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Leistungen.
- Vermittlung zwischen Ihnen und den zuständigen Ämtern (z. B. Jugendamt).
- Erklärung der Verfahrensabläufe, damit Sie wissen, was Sie erwarten können und welche Dokumente erforderlich sind.
Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?
Das Angebot richtet sich an alle Familien mit Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben. Ganz gleich, welche Art von Einschränkung vorliegt, die Verfahrenslotsin steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.