Besondere Förderungen

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Hilfe für Schwangere und Familien in Not – Stiftung „Hilfe für die Familie“

Wenn Sie als Schwangere oder Familie in eine finanzielle Notlage geraten, sei es durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder andere schwierige Ereignisse, unterstützt Sie die Stiftung „Hilfe für die Familie“ mit schnellen und unbürokratischen Hilfen. Diese können beispielsweise für die Erstausstattung Ihres Kindes, für Therapiekosten oder die Ausstattung Ihrer Wohnung verwendet werden. In besonderen Fällen gewährt die Stiftung auch zinslose Darlehen.

Die Unterstützung richtet sich an Familien, deren Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten und die in einer echten Notlage sind. Das bedeutet, dass Sie andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld bereits ausgeschöpft haben oder diese nicht ausreichend sind, um Ihre Situation zu verbessern.

 

Wichtig ist, dass die Stiftungsleistungen nicht auf andere Sozialhilfen angerechnet werden, also zusätzliche Unterstützung, die Sie erhalten, nicht gekürzt wird. Beachten Sie jedoch, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Hilfe gibt, da es sich um freiwillige Leistungen handelt.

Um Unterstützung zu erhalten, müssen Sie den Antrag über eine Beratungsstelle stellen – zum Beispiel über die Bezirksämter, Familienverbände oder Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort wird Ihnen auch geholfen, den Antrag auszufüllen und an die Stiftung weiterzuleiten.

Weitere Details und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie direkt auf der Webseite der Stiftung „Hilfe für die Familie“.