Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht

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Negativbescheinigung bei alleiniger Sorge

Wenn Sie als Mutter die alleinige Sorge für Ihr Kind haben, können sie eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass keine gemeinsame Sorge besteht, die sogenannte Negativbescheinigung. Diese bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.

Die Negativbescheinigung müssen Sie beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen. Der Antrag muss nicht persönlich erfolgen, sondern kann auch per E-Mail oder über uns im Familienbüro gestellt werden. In der Regel benötigen Sie dafür Ihren Ausweis sowie die Geburtsurkunde Ihres Kindes.

Falls das zuständige Jugendamt nicht am Geburtsort des Kindes liegt, oder Ihr Kind außerhalb von Deutschland geboren wurde, wird die notwendige Auskunft vom Jugendamt des Geburtsorts oder der Senatsverwaltung Berlin eingeholt und Ihnen die Bescheinigung zugesendet.

Im Familienbüro Lichtenberg stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und begleiten Sie durch den gesamten Ablauf, damit Sie die Bescheinigung schnell und unkompliziert erhalten.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu!