Unterhaltsfestsetzung

Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen oder durch die Versorgung im eigenen Haushalt leisten. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Festschreibung des Unterhalts kann durch die Unterstützung des Jugendamtes oder einer Rechtsanwaltskanzlei in Form einer besonderen Urkunde oder durch das Familiengericht erfolgen und wird Unterhaltstitel genannt. Die Festschreibung des Unterhalts durch Urkundspersonen des Jugendamts ist gebührenfrei. Alleinerziehende können für die Unterstützung bei der Geltendmachung des Unterhalts beim Jufgendamt eine sogenannte Beistandschaft beantragen.

Mehr Informationen zu der Beistandschaft finden Sie hier: Beistandschaft

Weitere Informationen zum Thema Beurkundung des Unterhalts erhalten Sie auch hier: Unterhalt

Den Kontakt zum Jugendamt Lichtenberg finden Sie hier: Jugendamt Lichtenberg