Kita-Gutschein

Bevor Ihr Kind in einer Kita betreut werden kann, muss in Berlin ein sogenannter Kitagutschein von Ihnen beantragt werden. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Tageseinrichtung (Kita oder Tagespflegestelle) Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz frei ist. Allgemeine Informationen zum Kita-Gutschein finden Sie hier und hier.

Wie kann ich den Kita-Gutschein beantragen?

Die Anmeldung für einen Kita-Gutschein erfolgt beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Den Antrag sollten Sie frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind eine Kita oder Tagespflegestelle besuchen soll, einreichen. Sie können die Erfassung Ihrer Daten für die Beantragung eines Kita-Gutscheins hier online vornehmen: Kita-Gutschein online. Dadurch wird ein einseitiger Kurzantrag erstellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass nach der Erfassung Ihrer Daten die von Ihnen unterschriebenen Antragsunterlagen für einen Kita-Gutschein trotzdem ausdruckt und beim zuständigen Jugendamt mit den notwendigen Unterlagen zum Antrag eingereicht werden müssen. Bitte stellen Sie daher vor der Eingabe des Antrages sicher, dass Sie entweder den Antrag auf Ihrem Gerät speichern oder gleich ausdrucken können. Ihre Daten werden spätestens 10 Monate nach Ausfüllen des Online-Gutscheinantrags automatisch gelöscht, wenn Ihr unterschriebener Antrag bis dahin nicht beim Jugendamt Ihres Wohnortes eingeht.

Das Antragsformular für einen Kita-Gutschein finden Sie hier: Antrag Kita-Gutschein

Lichtenberger Familien können Ihren Antrag oder Ihre Unterlagen auch bei uns im Familienbüro einreichen. Wenn Sie Fragen zum Kita-Gutschein haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wie bekomme ich den Kita-Gutschein?

Das Jugendamt Ihres Wohnortes prüft den Betreuungsbedarf des Kindes, bearbeitet Ihren Antrag und stellt einen Kita-Gutschein mit allen Angaben über Art und Umfang des festgestellten Anspruchs auf Kinderbetreuung aus. Im Kita-Gutschein ist der Betreuungsumfang für Ihr Kind vermerkt.

notwendige Unterlagen Antrag Kita

Bis wann muss ich den Kitagutschein einlösen?

Auf dem Kita-Gutschein ist die Frist für die Einlösung des Gutscheins vermerkt. Bei einer Betreuungszeit von bis zu 7 Stunden ist es möglich den Kita-Gutschein bis zum regulären Schuleintritt des Kindes einzulösen. Bei einer Betreuungszeit über 7 Stunden ist dieser ab bewilligten Betreuungsbeginn 7 Monate gültig. Das bedeutet, dass während dieser 7 Monate ein Betreuungsvertrag mit der Kita/Tagespflegeperson abgeschlossen werden muss. Wenn Sie innerhalb der Frist keine Betreuungsmöglichkeit gefunden oder einen Betreuungsvertrag für Ihr Kind abgeschlossen haben, können Sie einen neuen Kita-Gutschein beantragen. Hier reicht der von Ihnen unterschriebene Antrag aus, wenn alle anderen Unterlagen zum Antrag weiterhin gültig sind oder bereits vorliegen.

Welche Betreuungszeiten gibt es für mein Kind?

Kinder haben von ihrem ersten Geburtstag an einen rechtlichen Anspruch auf einen Kitaplatz.

Die mögliche Betreuungszeit beträgt 5 bis 7 Stunden täglich, ohne dass Sie dafür einen Bedarf nachweisen müssen. Eine Bedarfsprüfung wird jedoch durchgeführt, wenn die Betreuungszeiten darüber hinausgehen sollen. Dazu müssen Sie bei der Antragsstellung entsprechende Nachweise einreichen. Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der benötigte Betreuungsbedarf nachgewiesen werden.

Ein Formular für den Nachweis vom Arbeitgeber finden Sie hier: Arbeitgeberbescheinigung

Für Kinder, die in Pflegefamilien oder in einer Einrichtung der Obdachlosenhilfe oder einer anderen Not-/Sammelunterkunft leben, gelten teils gesonderte Regelungen.

In Ihrem Kita-Gutschein ist der Betreuungsumfang für Ihr Kind vermerkt.

Welche Kosten entstehen für den Besuch einer Kindertagesbetreuung?

Der Besuch Ihres Kindes in einer Kita oder Tagespflegestelle ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich für das Mittagessen müssen Sie einen Verpflegungsanteil von 23.- € monatlich bezahlen. Wenn ein gültiger berlinpass-BuT vorgelegt wird, muss dieser Verpflegungsanteil nicht gezahlt werden und die Kinder können kostenfrei an Ausflügen teilnehmen. Weitere Informationen zum berlinpass-BuT finden Sie hier: Bildung und Teilhabe   Bildungspaket

Für Extra-Leistungen wie zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen oder Sprachunterricht dürfen Kitas begrenzte Zuzahlungen verlangen. Dazu gibt es ein abgestuftes Modell, das jeweils klare Regelungen für Zusatzbeiträge von bis zu 30.-€, bis zu 60.-€ oder zwischen 60.- € und 90.- € definiert. Hierbei ist jedoch das Recht der Eltern auf einen zuzahlungsfreien Platz zu beachten. Der Abschluss eines Betreuungsvertrags darf nicht von Zuzahlungen abhängig gemacht werden. Jeder Träger ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch, einen Platz anzubieten, für den keine Zuzahlungen entstehen.

Eine eventuelle Zuzahlungsvereinbarung muss jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden können. Die Kündigung durch die Eltern darf nicht zu einer Kündigung des Betreuungsvertrags durch den Träger führen.

Eine Ausnahme von diesen Regelungen besteht für die Eltern-Initiativ-Kitas (EKT), dort haben Sie keinen Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz. Vereinbarte Zuzahlungen können nicht einseitig gekündigt werden, grundsätzlich gilt hier die Mehrheitsentscheidung im Trägerverein. Die Obergrenze von 90.- € monatlich gilt aber auch für diese Einrichtungen.

Ausführliche Informatione zur Kostenbeteiligung finden Sie hier: Kostenbeteiligung und Zuzahlungen