Vaterschaftsanerkennung

Bringt eine unverheiratete Frau ein Kind zur Welt, so hat das Kind vorerst keinen rechtlichen Vater. Die Eltern des Kindes können jedoch die Vaterschaft vor oder nach der Geburt des Kindes beim Jugendamt,  Standesamt, Amtsgericht oder Notar anerkennen lassen. Hierzu muss der Vater eine Erklärung zur Vaterschaft abgeben. Stimmt die Mutter der Erklärung zu, wird dies in einer Urkunde zusammengefasst und der Mann gilt somit rechtlich als Vater des Kindes. Die Erklärungen müssen nicht unbedingt gemeinsam abgeben werden, sie können zusammen oder auch einzeln erfolgen.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: Vaterschaftsanerkennung

Den Kontakt zum Jugendamt Lichtenberg finden Sie hier: Jugendamt Lichtenberg