Kindergeld (und Kindergeldzuschlag)

Das Kindergeldes ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag eines Kindes. Das Kindergeld kann jedoch bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Zuständig für alle Fragen rund um das Kindergeld sind die Familienkassen. Den Kontakt zu den Familienkassen Berlin-Brandenburg finden Sie hier: Kontakt Familienkassen

Allgemeine Informationen zum Kindergeld erklärt auch dieser kurze Film: Kindergeld-Infos

Antragsformulare zum Kindergeld erhalten Sie hier: Formulare KG

Das Kindergeld nach der Geburt eines Kindes kann mittels ELSTER-Zertifikat auch rein elektronisch beantragt werden. Zum online-Antrag für das Kindergeld geht es hier entlang: KgOnline

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Informationen zum Thema Kinderzuschlag erhalten Sie hier: Informationen Kinderzuschlag