Trennung – Scheidung – Umgang (TSU)

Beratung bei Trennung oder Scheidung und Umgangsberatung

Eine Trennung oder Scheidung ist oft für alle Beteiligten ein schwieriger Prozess. Manchmal ist die Belastung für Kinder und Eltern so hoch, dass eine Unterstützung durch Dritte notwendig und hilfreich ist. Dies gilt besonders, wenn Trennungen mit heftigen Konflikten einhergehen, unter denen auch die Kinder leiden. Menschen in solch einer Situation kann bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen Hilfe geboten werden, damit die Kinder auch nach einer Trennung zu beiden Elternteilen eine möglichst unbelastete und stabile Beziehung haben können. Wenn sich Eltern auf diese Weise einigen, entfällt eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Sorge- und Umgangsrecht.

Nach einer Trennung der Eltern hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und auch unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Über die Ausgestaltung des Umgangsrechts, das heißt wie oft und wie lange der Umgang stattfindet, sollen sich die Eltern zunächst selbst einigen. Falls Eltern bei der Einigung Unterstützung benötigen, können sie sich hierzu beraten lassen.

Eine Elternberatung bei Trennung oder Scheidung und eine Umgangsberatung, können Sie hier erhalten:

  • bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) und bei Freien Trägern
  • bei den Regionalen Diensten des Jugendamtes (RSD)
  • im Familienbüro Lichtenberg


Beratung im Familienbüro Lichtenberg

Wünschen Sie eine Beratung bei Trennung oder Scheidung oder zu der Ausgestaltung der Umgangsregelung, dann ist dies unter folgenden Bedingungen im Familienbüro möglich:

  • Das Kind ist in Lichtenberg wohnhaft
  • Der Fall wird noch nicht beim Regionalen Dienst des Jugendamtes bearbeitet und es ist noch kein Gerichtsverfahren anhängig
  • Es ist Ihnen möglich, dass beide Eltern gemeinsam ein Gespräch zu dieser Thematik führen > beide Elternteile sollten nach Möglichkeit zusammen zum Gespräch kommen

Terminvereinbarungen:

Telefon: (030) 90296-7080
Email: info@familienbuero-lichtenberg.de


Beratung in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen und den Regionalen Diensten des Jugendamtes

Die Mitarbeiter:innen der Erziehungs- und Familienberatungsstellen können die Ratsuchenden länger beraten und begleiten. Neben der Beratung zu der Thematik „Trennung, Scheidung und Umgang“ gibt es therapeutische Angebote und die Möglichkeit der Erziehungsberatung.

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle: EFB

Wenn ein Elternteil die Beratung ablehnt, oder wenn ein stark ausgeprägter Konflikt zwischen den Eltern besteht, der die Kommunikation sehr beeinträchtigt, kann eine Beratung sowohl in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen als auch bei den Sozialarbeiter:innen des Regionalen Dienstes des Jugendamtes stattfinden. Falls Eltern beim Familiengericht Anträge zur Regelung der elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht stellen, wird das Jugendamt darüber informiert und mit einer fachlichen Stellungnahme dazu beauftragt.

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle EFB oder die Regionalen Dienste RSD


Erziehungs- und Familienberatung in freier Trägerschaft in Lichtenberg – Immanuel Beratung

Weitere Anlaufstellen für die Erziehungs- und Familienberatung in Lichtenberg:

Immanuel Beratung Fennpfuhl

Immanuel Beratung Rummelsburg