Zahngesundheit

Bereits im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 geht es bereits um die Zahngesundheit Ihres Kindes.

Jedes Kind ab dem Alter von zweieinhalb Jahren hat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr einen Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Für diese zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen werden folgende Termine empfohlen:

  • 1. Termin: 30. bis 42. Lebensmonat (zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre)
  • 2. Termin: 49. bis 52. Lebensmonat (4 Jahre+1 Monat bis 4 Jahre+4 Monate)
  • 3. Termin: 60. bis 72. Lebensmonat (5 bis 6 Jahre)

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ab dem 6. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr. Der Durchbruch des ersten Zahns ist der ideale Zeitpunkt für die Premiere beim Zahnarzt. Beim ersten Besuch erhalten Eltern Tipps für die Pflege der Milchzähne und  können hier ihre Fragen stellen. Der erste Besuch dient vor allem dem Kennenlernen und der Gewöhnung an den Zahnarzt und das Umfeld.

Auch in Kindertagesstätten und in Schulen führen Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie spezielle Fachkräfte regelmäßig und wiederholt kostenlose Reihenuntersuchungen und Beratungen zur Mund- und Zahngesundheit durch. Diese sogenannten gruppenprophylaktischen Maßnahmen werden in der Regel jährlich durchgeführt und richten sich an Kinder von drei bis zwölf Jahren.

Hier finden Sie Tipps zum richtigen Zähneputzen mit Kindern:

Zähneputzen mit Kai

Video

Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um das Thema gesunde Zähne für Ihr Kind:

Gesunde Kinderzähne

Informationen Zahngesundheit

Aktion Zahnfreundlich e.V.