Gleichgeschlechtliche Paare

In der Frage der Annahme eines Kindes des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin durch einen Mann oder eine Frau in gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder Ehen ist die ‚gesellschaftliche Entwicklung‘ bereits weiter fortgeschritten als der Gesetzgeber. Dies bedeutet, dass in diesen Konstellationen derzeit (noch) keine Beurkundungen der gemeinsamen Sorge oder einer weiteren Elternschaft (zwei Mütter oder Väter) gesetzlich möglich ist. Womöglich wird dies in Zukunft so oder ähnlich möglich sein.

Die Adoption eines Kindes des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin durch einen Mann oder eine Frau ist in gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder Ehen grundsätzlich genauso möglich wie in nichtgleichgeschlechtlichen Beziehungen oder Ehen. Dies gilt auch für die Adoption eines fremden Kindes. Eine Adoption beim Jugendamt direkt ist nicht möglich. Für eine Adoption werden im Notariat (bei Notar/Notarin) der Adoptionsantrag und die entsprechenden Einwilligungen beurkundet, diese müssen dann beim Familiengericht eingereicht werden . Die Adoption selbst spricht dann das Familiengericht durch einen Beschluss aus.

Anlaufstelle für eine Adoption ist die Adoptionsvermittlungsstelle bzw. für Fragen hierzu auch der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD).

Weitere Informationen zum Thema Adoption finden Sie hier: Adoption

Hier können Sie Kontakt zum Regionalen Sozialpädagogischen Dienst in Lichtenberg aufnehmen: RSD

Allgemeinen Informationen zum Thema Ehe, Lebenspartnerschaft und „Ehe für alle“ finden Sie hier: Lebenspartnerschaften und „Ehe für alle“