Corona-Auszeit für Familien
Unter dem Motto „Rauskommen – Durchatmen – Auftanken“ bietet das Bundesfamilienministerium Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Urlaub in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen. Das Angebot gilt bis Dezember 2022.
Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen folgende Kriterien vorliegen:
Zwei Grundvoraussetzungen:
– Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland, und
– Die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld.
Außerdem müssen die Familien eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
– Die Eltern oder Elternteile haben nur ein bestimmtes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen (z.B. KiZ oder Wohngeld). Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen.
– Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
– Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Hier finden Sie weitere Informationen: Familienfreizeit
Kostenlose Beratungshotline
Bei Fragen hilft Ihnen auch eine kostenlose Beratungshotline. Diese ist unter der Nummer 0800 866 11 59 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr
Link zum Erklärfilm: