Ergänzende Förderung und Betreuung – eFöB (Hort)

Alle Berliner Grundschulen sowie Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten eine Ganztagsbeschulung an. Schulkinder können damit von der ersten bis zur sechsten Klasse verschiedene Angebote der Betreuung nutzen. Die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB), früher als Hortbetreuung bezeichnet, ist im Grundschulalter vor der Unterrichtszeit ab 06.00 Uhr bzw. nach dem Unterricht bis 18.00 Uhr möglich.

Wie und wo kann ich den Betreuungsbedarf anmelden?

Die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule ist mit der Anmeldung zum Schulbesuch in jedem Fall von Ihnen zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass das Kita-Jahr am 31.07. endet und die Betreuung an der Schule somit am 01.08. beginnt. Die Anmeldung kann auch nach der Einschulung des Kindes erfolgen, jedoch spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Die Formulare dafür gibt es in der Schule oder online. Die Schule leitet den Antrag an das zuständige Jugendamt weiter, das über den Betreuungsumfang entscheidet.

Für Kinder der Jahrgangstufen 1 und 2, die eine Betreuung in der Kernzeit von 13.30 bis 16.00 Uhr benötigen, ist kein Bedarfnachweis notwendig. Nur der Bedarf über die Kernzeit hinaus muss weiterhin von Ihnen nachgewiesen werden. Für die 5. und 6. Klasse muss die ergänzende Betreuung bei Bedarf erneut beantragt werden.

Alle Formulare für die Anmeldung an einer Grundschule, für die Betreuung an der Schule und ggf. für die Kostenbeteiligung finden Sie hier: Anträge Grundschulkinder

Ein Formular für den Nachweis vom Arbeitgeber finden Sie hier: Arbeitgeberbescheinigung

notwendige Unterlagen Antrag Hort

Was muss ich tun, wenn sich der Betreuungsbedarf ändert?

Wenn sich der benötigte Betreuungsumfang für Ihr Kind ändert, beispielsweise bei der Änderung der Arbeitszeiten der Eltern während des Schuljahres, kann jederzeit ein Antrag dazu gestellt werden. Hierfür werden die gleichen Vordrucke wie zur Erstanmeldung genutzt. Soll der Betreuungsumfang reduziert werden, genügt ein formloser Antrag bis zum 15. eines Monats. Der reduzierte Betreuungsumfang gilt dann ab dem Folgemonat.

Was ist mit der Betreuung in den Ferien?

Von der 1. bis zur 4. Klasse ist in der ergänzenden Betreuung auch eine Betreuung während der Schulferien mit enthalten. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 muss eine Betreuung zu Ferienzeiten extra beantragt werden. Dafür ist eine schriftliche Stellungnahme der Schulleitung erforderlich.

Welche Kosten entstehen für die Betreuung?

Die Betreuung an der Schule für Kinder der Jahrgangstufen 1 und 2 ist kostenfrei. Bitte beachten Sie: Eltern müssen trotzdem bei der Schule einen Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung stellen.

Ab der 3. Klasse erfolgt eine Einkommensprüfung über das Jugendamt um die Höhe der Eigenbeteiligung an den Betreuungskosten zu berechnen. Hierfür muss das Formular zur Kostenbeteiligung ausgefüllt und Einkommensnachweise vom letzte Kalenderjahr eingereicht werden. Das notwendige Formular dazu finden Sie hier: Kostenbeteiligung

Wenn ein gültiger berlinpass-BuT vorgelegt wird, sind Sie von der Kostenbeteiligung befreit. Weitere Informationen zum berlinpass-BuT finden Sie hier: Bildungspaket

Die Kosten setzen sich aus dem Betreuungsanteil und einem Kostenanteil für die Verpflegung zusammen. Die Kostenbeteiligung für die Betreuung richtet sich nach dem Familieneinkommen, dem Zeitumfang des Bedarfes und weiteren gesetzlich geregelten Ermäßigungen, zum Beispiel nach der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren.

Eine Erläuterung zu der Zusammensetzung der Kosten finden Sie hier: Erläuterungen

Kostenfreies Mittagessen an den Grundschulen

Das Mittagessen an Berliner Grundschulen ist für alle Kinder der Klassen 1 bis 6 kostenfrei. Bitte beachten Sie: Dafür muss mit dem entsprechenden Essensanbieter der Schule ein Vertrag für Ihr Kind abgeschlossen werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig in der Schule Ihres Kindes über das Anmeldeverfahren für das Mittagessen.