Kostenbefreiung für den Hort der 3. Klasse
Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden die Eltern von der Kostenpflicht für die Hortbetreuung der Kinder dritten Klassen befreit. Damit entstehen für die Eltern keine Kosten für die Hortbetreuung der Schlüler*innen der 1.-3. Klasse.