In Familien können vielfältige Alltagsprobleme und Konflikte auftreten. Bei Konflikten und Probleme in der Familie gibt es verschiedene Angebote des Jugendamtes und Beratungsstellen, die Sie in einer Konflikt- oder Krisensituation beraten und konfliktlösend unterstützen können. Hier finden Sie einen Überblick zu den Themen und über die Kontaktmöglichkeiten zum Jugendamt.
Beratung durch die Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Bei allgemeinen Fragen zur Erziehung, bei Auffälligkeiten in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, bei problematischen Erziehungssituationen, aber auch bei allen Fragen, die mit Partnerschaftskonflikten, Trennungen und Scheidung zu tun haben, können Sie sich an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden und sich beraten lassen. Den Kontakt zur Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Lichtenberg finden Sie hier:
Erziehungs- und Familienberatung Bezirksamt Lichtenberg:
Erziehungs- und Familienberatung in freier Trägerschaft in Lichtenberg – Immanuel Beratung :
Erziehungs- und Familienberatungsstellen in ganz Berlin: EFB in Berlin
Auch die Mitarbeiterinnen des Familienbüros beraten Eltern zu der Thematik „Trennung, Scheidung und Ausgestaltung des Umgangsrechts“ (TSU): Beratung zu TSU
Beratung durch die Sozialpädagog:innen der Jugendämter
Die Jugendämter haben in jedem Wohnbezirk Anlaufstellen, die für Familien, Alleinerziehende und junge Menschen bei Erziehungsfragen und familiären Konfliktsituationen ansprechbar sind. Sie heißen Regionale Sozialpädagogische Dienste (RSD), oder auch Regionale Dienste bzw. Regionale Soziale Dienste. Erfahrene Sozialpädagog:innen der Jugendämter helfen Ihnen und erarbeiten mit allen Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung gemeinsam Lösungen.
In den Regionaldiensten erfolgt die Bearbeitung nach dem Wohnort (Straße) des Kindes bzw. des Jugendlichen. Im Jugendamt Lichtenberg sind die Regionaldienste in vier Regionen unterteil. Die vier Regionen sind:
– Hohenschönhausen-Nord
– Hohenschönhausen-Süd
– Lichtenberg-Nord
– Lichtenberg-Mitte/Süd
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten zum RSD in Lichtenberg: RSD
Auswahl der geeigneten Hilfen gemeinsam mit dem Jugendamt
Hilfen zur Erziehung sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, auf die Sorgeberechtigte einen individuellen Rechtsanspruch haben, wenn die Hilfen für die jungen Menschen geeignet und notwendig sind. Eltern bzw. Erziehungsberechtige, aber auch die Kinder und Jugendlichen selbst können sich an das Jugendamt wenden, wenn sie das Gefühl haben, Hilfe zu benötigen. Über die Notwendigkeit und Eignung einer Hilfe zur Erziehung wird mit mehreren Fachkräften zusammen im Jugendamt entschieden. Sorgeberechtigte und Kinder werden beteiligt und sind zur Mitwirkung bei Einsatz einer Hilfe verpflichtet.
Die Hilfe zur Erziehung unterstützt und entlastet Familien vorübergehend oder auf Dauer. Die Formen dieser Hilfe sind vielfältig. Sie können ambulant, teilstationär oder stationär sein. Möglich sind pädagogische und therapeutische Maßnahmen. Zu den familienunterstützenden, also ambulanten Hilfen zählen die sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistände oder soziale Gruppenarbeit. Die Hilfe kann auch familienergänzend, also teilstationär, erfolgen, zum Beispiel in Form einer Tagesgruppe.
Reichen ambulante oder teilstationäre Hilfen nicht aus, gibt es die Möglichkeit, einen kurz- oder längerfristigen Lebensort außerhalb des Elternhauses zu finden, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einer geeigneten Einrichtung.
Weitere Informationen zur Hilfe zur Erziehung erhalten Sie hier: HzE
Informationen zu Unterstützungsangeboten für Familien finden Sie hier: Unterstützung