Neue Informationen zum Elterngeld ab 01.09.2021
Ab dem 1. September 2021 gelten die Neuregelungen des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“. Informationen dazu erhalten Sie hier: ElterngeldDigital
Diese Änderungen können Einfluss auf einen bereits vor dem 1. September 2021 vorbereiteten Antrag haben. Dies bedeutet:
- Wurde ihr Kind vor dem 1. September 2021 geboren, können Sie ohne Probleme den bereits vorbereiteten Antrag weiter ausfüllen.
- Wurde ihr Kind ab dem 1. September 2021 geboren, müssen Sie einen komplett neuen Antrag stellen, da die Neuerungen in ihrem vorbereiteten Antrag nicht mit einfließen können. Die neuen Antragsunterlagen ab 01.09.2021 finden Sie hier:
Antrag Elterngeld ab 01.09.2021
Informationen zur Elternzeit und Elterngeld erhalten Sie in der neuen Broschüre und hier: Elterngeld & Elternzeit