Kinder und Jugendliche, die eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbehinderung haben (oder von einer solchen Behinderung bedroht sind), die sie in der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft behindern, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Dafür wird der Teilhabebedarf des Kindes oder des Jugendlichen geprüft. Mögliche Eingliederungshilfeleistungen sind z. B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie oder Leistungen über Tag und Nacht (in Einrichtungen). Für diese jungen Menschen ist in der Regel der sogenannte Teilhabefachdienst Jugend im Jugendamt Lichtenberg zuständig, wenn sie ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben.
Die Leistungen der Teilhabe werden nach dem SGB IX sowie nach dem SGB VIII gewährt.
Für volljährige Leistungsberechtigte ist der Teilhabefachdienst Soziales im Sozialamt des Wohnsitzes des Leistungsberechtigten zuständig.
Den Kontakt und weitere Informationen zum Teilhabefachdienst Jugend in Lichtenberg finden Sie hier: THFD Lichtenberg
Hier können Sie sich in einer Broschüre weiter informieren: Teilhabe ermöglichen