Unterhalt & Unterhaltsvorschuss

Kinder haben immer einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt. Kinder, die in einem Haushalt mit beiden Eltern leben, werden dort von diesen versorgt, beide Eltern kommen somit ihrer Unterhaltspflicht nach. Leben die Eltern jedoch getrennt, versorgt nur ein Elternteil das Kind im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind. Der andere Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt, ist hingegen zur Zahlung eines Barunterhalts verpflichtet. Dies gilt unabhängig vom Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Viele wichtige Informationen zum Unterhalt finden sich hier Unterhalt und hier Was ist Unterhalt, zudem finden sich weitere Informationen hier: Kindesunterhalt

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie alleinerziehend sind, Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten/beantragen.

Informationen zum Unterhaltsvorschuss

notwendige Unterlagen Antrag Unterhaltsvorschuss


Beistandschaft

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann für die Anerkennung der Vaterschaft, aber auch für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden.

Mehr Informationen zur Beistandschaft finden Sie hier: Unterstützung durch die Beistandschaft und hier:Informationen zur Beistandschaft