Hilfe und Beratungen für Schwangere zur Geburt in einer Notlage
Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ermöglicht Schwangeren, die aufgrund einer besonderen Notlage ihre Schwangerschaft nicht preisgeben möchten, ihr Kind anonym und medizinisch sicher – in einer Klinik oder bei einer Hebamme – auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach können die betreffenden Frauen von den bundesweit ca. 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet werden. Beratungsstellen und Unterstützungen finden Sie hier: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Das Gesetz baut auf die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, insbesondere der Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, Familiengerichte, Standesämter sowie der in der Geburtshilfe tätigen Einrichtungen und Hebammen.
Hier finden Sie verschiedene Informationsmaterialien, die sich sowohl an Schwangere als auch an wichtige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richten: Informationen rund um die vertrauliche Geburt