Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie alleinerziehend sind, Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten/beantragen.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss
notwendige Unterlagen Antrag Unterhaltsvorschuss
Beistandschaft
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann für die Anerkennung der Vaterschaft, sowie für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden.
Mehr Informationen zur Beistandschaft finden Sie hier: Unterstützung durch die Beistandschaft und hier:Informationen zur Beistandschaft